Die Tagesfamilie wird vom Verein nach arbeitsrechtlichen Bedingungen angestellt und erhält eine einheitlich geregelte Entschädigung.
Das Inkasso d.h. die Verrechnung des Betreuungsaufwandes und die Auszahlung der Entschädigung an die Tagesfamilien wird von unserer Kassiererin vorgenommen.
Die Betreuungsperson erhält ihre Entschädigungen, unabhängig von den Beiträgen der abgebenden Eltern.
Die Inkassostelle übernimmt ebenfalls die Abrechnungen mit AHV und IV, sowie der Unfall- und Haftpflichtversicherung. Betreuungspersonen in Tagesfamilien die mehr als 8 Arbeitsstunden
pro Woche tätig sind, werden vom Arbeitgeber (Verein) auch gegen Nichtbetriebsunfälle versichert.
Sie führt eine Statistik über die geleisteten Arbeitsstunden
Kontakt:
info@tagesfamilien-marchhoefe.ch / Telefon 076 534 40 15